Denken Sie darüber nach, eine Wohnung in Wien als Kapitalanlage zu kaufen? Beim Kauf einer Wohnung gilt es viel zu beachten – die folgenden Begriffserklärungen sollen Ihnen helfen, auf dem Immobilienmarkt die Kontrolle zu behalten.
ABGB: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch. Hier finden Sie zahlreiche Bestimmungen und Vorschriften, die für den Wohnungskauf relevant sind. Zum Beispiel das Eigentumsrecht, die Rechtsverhältnisse von Miteigentümern, Regelungen zu Vertragsabschlüssen und Rechte wie Pflichten beim Thema Schadenersatz.
BTVG: Bauträgervertragsgesetz. Ein Gesetz mit Bestimmungen und Vorschriften für den Fall, dass ein Bauträger nach der Leistung von Vorauszahlungen in Konkurs geht. Das Bauträgervertragsgesetz soll die Risiken für die Käufer minimieren. Beachten Sie dazu auch die Neuerungen beim Schutz für den Wohnungskauf aus dem Jahr 2008.
Eigentümergemeinschaft: Die Gesamtzahl aller Wohnungseigentümer, denen eine Wohnung innerhalb einer Liegenschaft allein oder gemeinsam mit anderen Eigentümern (Eigentümergemeinschaft) gehört. Die Eigentümergemeinschaft stellt in Fragen der Administration oft eine juristische Person dar.
Eigentümerpartnerschaft: Gemeinsamer Besitz einer Wohnung durch zwei natürliche Wohnungseigentümer. Sehen Sie dazu auch „Wohnungseigentümer“ und „Eigentümergemeinschaft“.
HeizKG: Heizkostenabrechnungsgesetz. Ein Gesetz mit Bestimmungen und Vorschriften zur Aufteilung von Heizkosten in einem Wohnhaus. Relevant vor allem bei Einrichtungen und Heizanlagen zur gemeinsamen Nutzung – zum Beispiel einer Zentralheizung oder einem System zur Versorgung mit Fernwärme.
KSchG: Konsumentenschutzgesetz. Ein Gesetz mit Bestimmungen und Vorschriften für Konsumenten (also Käufer) im Geschäftsverkehr mit Unternehmen (also Verkäufern). Es umfasst damit naturgemäß auch den Immobilienmarkt und den Kauf- und Verkauf von Wohnungen. Als Verkäufer sind im Handel mit Immobilien übrigens nicht nur die Eigentümer tätig – sondern auch Bauträger, Baufirmen, Hausverwaltung und andere Unternehmen.
MRG: Mietrechtsgesetz. Ein Gesetz mit Bestimmungen und Vorschriften für Mieter und Vermieter von Immobilien. Es wurde in seiner aktuell gültigen Form 2006 novelliert, stammt ursprünglich aber aus dem Jahr 1981. Die meisten Mietverträge in Österreich basieren auf diesem Gesetz. Es muss in vielen Punkten als Ergänzung zum ABGB gelesen werden.
WEG: Wohnungseigentumsgesetz. Neben dem ABGB das wichtigste Gesetz mit Bestimmungen und Vorschriften zum namensgebenden Wohnungseigentum; Rechte wie Pflichten von Eigentümern einer Wohnung; Regeln zur Beschlussfassung von Eigentümergemeinschaften; und zur Verwaltung und Instandhaltung einer Liegenschaft.
WGG: Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Nicht nur ein schönes Wort, sondern auch ein wichtiges Gesetz mit Bestimmungen und Vorschriften für Geschäfte mit gemeinnützigen Bauvereinigungen. Beim Kauf einer Immobilie von einer gemeinnützigen Bauvereinigung gelten im Hinblick auf den Kaufpreis die Bestimmungen im WGG.
Wohnungseigentümer: Eine natürliche oder juristische Person, die eine Wohnung und damit einen Teil einer Liegenschaft besitzt. Liegt keine Eigentümerpartnerschaft vor, so kann eine Wohnung immer nur von einem Wohnungseigentümer besessen werden.