homesitemap

Mehr Schutz für Wohnungskäufer

Neues Gesetz macht Investition in Wohnungen in Wien noch attraktiver

Wer eine Wohnung kauft, der investiert sehr viel Geld. Da ist es besonders ärgerlich, wenn der Käufer nach der Unterzeichnung des Vertrages zuvor unbemerkte Baumängel entdeckt. Ein neues Gesetz schützt Käufer vor solchen Situationen – und macht Wohnungen und Immobilien als langfristige Kapitalanlage noch attraktiver.

Neu ist dabei, dass der Wohnungskauf in einer Art Ratenzahlung getätigt werden kann oder umfassende Garantien enthält – dadurch ist für den Käufer sicher gestellt, dass ihm durch einen Baustopp oder durch die Übernahme der Bauarbeiten von einer anderen Baufirma kein finanzieller Schaden entsteht. Außerdem werden Bauträger verpflichtet, einen Haftrücklass von mindestens zwei Prozent des Kaufpreises zu gewähren. Diesen Haftrücklass kann der Wohnungskäufer bis zu drei Jahre zurückhalten. Die neue Regelung bedeutet für Wohnungskäufer in der Praxis, dass sie bei einem Kaufpreis von 100.000 Euro immerhin 2.000 Euro bis zur vollständigen Sanierung oder Errichtung des Wohnobjektes zurückhalten dürfen.

Als Alternative dazu können die Bauträger dem Käufer der Wohnung zur Sicherung seiner Rechtsansprüche eine entsprechende Bankgarantie oder eine Versicherung anbieten. Das neue Gesetz, das im Jänner 2008 beschlossen wurde, führt aber in jedem Fall dazu, dass der Kauf einer Wohnung als Investition zum Kapitalaufbau noch attraktiver und vor allem noch sicherer wird.

zurück zur Übersicht