Die Bruttomiete ist der Betrag, den der Mieter für die Überlassung des Mietobjektes gesamt zu zahlen hat.
Immer Nettomiete, Betriebskosten und Mehrwertsteuer. Manchmal sind auch noch zusätzliche Beträge wie EDV-Gebühr oder WWAF-Groschen und freie Vereinbarungen enthalten.
Mietwohnungen, die für Wohnzwecke verwendet werden, unterliegen der begünstigten Mehrwertsteuer von 10%. Alle anderen Mietobjekte auch Wohnungen, die gewerblich genützt werden, unterliegen der 20%igen Mehrwertsteuer.
„Die Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben“ sind im § 21 Mietrechtsgesetz definiert. Dazu gehören die Versorgung mit Wasser, Kanalgebühren, Mühlabfuhr, Unratabfuhr, Schädlingsbekämpfung, Rauchfangkehrungen, die angemessene Versicherung, die Auslagen für die Verwaltung, die Reinigung.
Die Betriebskosten werden von der Hausverwaltung mittels Betriebskosten-Akkonto vom Mieter eingehoben und mit Ende des Kalenderjahres abgerechnet. Die Abrechnung der Betriebskosten hat bis 30.6. des Folgejahres zu erfolgen. Allfällige Guthaben oder Nachzahlungen können nachverrechnet werden oder auf das nächste Jahr übertragen werden.
Grundsätzlich ist der Mieter für die Instandhaltung des Mietobjektes zuständig. Er hat auch für regelmäßige Wartung der überlassenen Geräte insbesondere der Gastherme und des Herdes zu sorgen.
Garagenplätze können zu unseren Objekten im unmittelbaren Umfeld angemietet werden.